Anwälte

Beinahe entschlüsselt: das geheimnisvolle Verhalten von motorradfahrenden Juristen.

[Hier ist eigentlich ein Bild: Im Hintergrund drei parkende Motorroller mit chinesischem Nummernschild. Davor ein Schild, dass das Parken nur für Motorräder von Harley-Davidson erlaubt.]

Zu meinem Freundeskreis zählen drei Anwälte. Sie sind erfolgreich in internationalen Kanzleien tätig, wohnen in deutschen Metropolen und stehen mitten im Leben.

Da sie Motorrad fahren, ist Benzin natürlich beliebtes Thema. Erstaunlich war, dass sich der Gesprächsverlauf kürzlich wie aus heiterem Himmel ähnelte. Als hätten sie sich abgesprochen. Sie kennen sich aber nicht.

Ein Muster?

Bisher fuhren sie alle drei mit Enthusiasmus Harley-Davidson. Spötteleien wurden souverän gekontert. Oder übergangen. Wenn schon auf zwei Rädern unterwegs, dann auf einer Harley. Der „Inbegriff eines echten Motorrads“. In mir meldete sich der Freizeitethnologe.

  • Erste Gemeinsamkeit: Das Motorrad wird vorwiegend in der Stadt bewegt. Meist auf dem Weg ins Büro und zurück. Dabei bereitet ihnen allen offenbar großes Vergnügen, im Businessanzug durch die Straßen zu cruisen.
  • Zweite Gemeinsamkeit:  Ab und zu überschaubare Ausflüge ins Umland. Dann in Jeans, Lederjacke im Pilotenstil und Halbschale.
  • Dritte Gemeinsamkeit: Alle haben merkwürdigerweise einen Vesparoller in der Garage stehen. Der nicht bewegt wird.
  • Die vierte Gemeinsamkeit ist die entscheidende. Alle drei sind auf eine R nineT umgestiegen. Scrambler selbstverständlich.

180°-Wende

Die Beurteilung von Harley? Hat sich auf einen Schlag ins Gegenteil verkehrt.  „Zu schwer!“ „Eigentlich Eisenschrott!“ „Unzuverlässig.“ Plötzlich werden die Karten auf den Tisch gelegt. Die Rede ist von Umfallern an Ampeln, Rutschpartien bei Nässe, Kratzern beim Rangieren.

Mit einer R nineT sei das ausgeschlossen. Jetzt war ich so weit, die Entdeckung einer kleinen Sensation zu feiern. „Das geheimnisvolle Konsumverhalten deutscher Juristen entschlüsselt!“ Oder so.

Aber …

Einen Strich durch die Rechnung macht mir ein vierter Freund. Er passt gleichfalls in mein Anwaltsschema. Allerdings fährt er Africa Twin. Mit Vorliebe kleidet er sich in verwaschenes Textil und zeltet an den unwirtlichsten Stellen der Welt. Eine R nineT sei zwar fein gestyled – aber unpraktisch. Einen Vesparoller besitzt er dennoch.

Ergo:

Mein Freizeitethnologe hat sich wieder mit hängenden Ohren zurückgezogen. Wenn Du aber auf der Suche nach einem hervorragend erhaltenen Vesparollern mit minimalem Kilometerstand bist, dann solltest Du Deinen Anwalt fragen.

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3 Comments

  1. Anwälte?
    Gehören doch zur Spezies der Ratiomenschen, wo ich mir den Gesichtausdruck nicht vorstellen kann, wenn sie mit dem Hammer anstatt des Nagels in der Wand ihren Daumen treffen. Ich beneide sie um ihren brillanten Verstand, mit dem sie ihr Geschäft betreiben.

    Aber als Motorradfahrer?
    Motorradfahren ist eine höchst emotionale Angelegenheit, eben nicht nur Mittel zum Zweck – das Motorradfahren ist per se der Zweck! Dazu gehört nicht nur die Lederjacke samt gepflegter Harley-Kutte „Chapter Schwabing“ oder „ Chapter Blankenese“, sondern leicht angeranzte Motorradklamotten mit jeder Menge gekillter Insekten drauf, die belegen, dass das gute Moped nicht nur bei schönstem Sonntagswetter die Garage verlässt.

    Der Anwalt meiner Freundin hat ebenfalls ein Zweirad in der Garage, immerhin eine 1200er Bandit, kein kleines Spielzeug also. Fahren würde er damit kaum, es wäre halt schön, sie zu haben.
    Hm.
    Haben ist wichtiger, als brauchen. Na gut.

    Als er jedoch dem gemeinsamen Ausritt bei bestem Wetter fernblieb, hatte er verloren. Kein Biker. Ein Anwalt eben.
    (Übrigens ohne Popperklo in besagter Garage)

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